Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visumerfordernis
Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein |
Vorläufiger Reisepass | dto. |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Weitere Anmerkungen | - |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein |
Reisepass | dto. |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | bis zum 26.06.2012: wird bis zum vollendeten 5.Lebensjahr des Kindes anerkannt; ältere Kinder benötigen eigenes Ausweisdokument Elternpass muss noch mindestens 3 Mon. gültig sein Der Elternteil muss mit dem Kind zusammen reisen Nach dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja,
wird als Passersatz anerkannt, wenn noch mindestens 3 Mon. gültig.
Vereinzelt kommt es jedoch aufgrund Unkenntnis der Vorschrift zu
Problemen bei der Einreise. Rückfrage bei den argentinischen
Auslandsvertretungen wird daher empfohlen. |
Weitere Anmerkungen | siehe auch Bestimmungen bei Reisen Minderjähriger |
Reisen von Minderjährigen
Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.
Die Pflicht besteht grundsätzlich nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt. Es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.
Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z.B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen – siehe hierzu auch http://www.embajada-argentina.de/de/konsulat/reiseerlaubnis.html
An- und Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.