Reisehinweise Auswärtiges Amt
Argentinien: Reise und Sicherheitshinweise
Stand 13.04.2012(Unverändert gültig seit: 16.03.2012)
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ArgentinienSicherheit.html
Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollten Sie keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Das Auswärtige Amt rät daher, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.
In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Hier ist vor allem nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.
Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie Taxis nicht auf der Straße anhalten, sondern nach Möglichkeit telefonisch bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise), da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. Diebstähle und auch sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer kommen vor. Am Flughafen Ezeiza ist besondere Vorsicht geboten; hier sollte auf jeden Fall ein Chauffeur-Dienst (‚Remise’, wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.