Allgemeine Reiseinformationen
Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.
Geld/Kreditkarten
Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei einigen Banken jedoch nur bis zu 700,-- Pesos pro Einzeltransaktion pro Tag. Unter Umständen können weitere Beträge an Automaten anderer Banken abgehoben werden; hierauf ist aber kein Verlass.
Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land problemlos tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Der Kauf von Fremdwährungen in Argentinien ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, wie zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden. Konkret bedeutet dies, dass z.B. für eine Weiterreise keine brasilianischen Reales oder US-Dollar in Argentinien gekauft werden können, wenn Pesos aus Deutschland mitgebracht wurden. Da der vorherige Kauf der Pesos beim Kauf der Fremdwährung nachgewiesen werden muss, sollten Quittungen von Wechselstuben, aber auch von Geldautomaten, hierfür aufbewahrt werden.
Straßen- und Flugverkehr
Lassen Sie besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.
Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.
Besuch von Fußballspielen
In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.
Wenn Sie ein Fußballspiel besuchen möchten, meiden Sie in jedem Fall die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze. Am besten gehen Sie in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde oder erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel nach Organisationen, die den Eintritt, die An- und die Abfahrt organisieren. Machen Sie sich kundig, wie Sie sicher zum Spiel kommen und wie Sie nach Spielende das Stadionumfeld schnell und sicher verlassen können.
Sonstige Hinweise
Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“). Bei der Deutschen Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.
Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es befindet sich in der Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) in Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer 0800-9995000 erreichbar.
Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Sie unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.